InterCityHotel Hamburg Hauptbahnhof 4*

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Für Informationen über Reiseformalitäten und die für den auf dieser Seite genannten Bestimmungsort erforderlichen Dokumente wenden Sie sich bitte an die Konsularstellen oder Botschaften des Bestimmungs- und/oder Transitlandes, deren Kontaktdaten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts finden:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft oder das Konsulat. Die Kontaktdaten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.
Aktuelle reisemedizinische Hinweise zu einzelnen Ländern finden Sie in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts unter der Rubrik „Gesundheit“:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender
Diese Informationen stellen keinen Ersatz für die Beratung durch einen Arzt, Apotheker oder einen Facharzt für Tropen- und Reisemedizin dar, insbesondere bei Reisen in entfernte Regionen oder für Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken.
Deutsche Staatsangehörige sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Ländern der Europäischen Union sowie der EFTA in der Regel von der Visumpflicht befreit. Die jeweils geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sollten vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden des Bestimmungs- und gegebenenfalls Transitlandes überprüft werden.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.
Deutsche Staatsangehörige können bis zur Rückreise mit einem Personalausweis und einem gültigen Reisepass reisen. Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.