Für Informationen über Reiseformalitäten und Dokumente, die für den auf dieser Seite genannten Bestimmungsort erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die Konsularstellen oder Botschaften des Bestimmungs- und/oder Transitlandes, deren Kontaktdaten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft oder das Konsulat, deren Kontaktdaten auf der Website des Auswärtigen Amts zu finden sind: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.
Aktuelle reisemedizinische Hinweise zu einzelnen Ländern finden Sie in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen unter der Überschrift „Medizinische Hinweise„.
Diese Informationen stellen keinen Ersatz für die Meinung Ihres Arztes, Apothekers oder eines Tropenmediziners für entfernte Bestimmungsorte dar, insbesondere bei der Beratung gefährdeter Personen.
Deutsche Staatsangehörige sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von der Visumpflicht für die Länder der Europäischen Union und der EFTA befreit.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.
Deutsche Staatsangehörige können bis zur Rückreise mit einem Personalausweis und einem gültigen Reisepass reisen.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Deutschland zu wenden.